Wenn Sie in Dänemark die Aufenthaltsgenehmigung haben, sind Sie berechtigt, in den ersten drei Jahren kostenfrei in Dänisch unterrichtet zu werden. Sie müssen 18 Jahre alt sein, beim Einwohnermeldeamt angemeldet sein und eine Personennummer haben. Wenn Sie in einem anderen EU-Staat wohnen, aber in Dänemark arbeiten, sind Sie ebenfalls berechtigt, kostenfreien Dänischunterricht zu bekommen.
Wenn Sie nicht berechtigt sind, kostenfrei unterrichtet zu werden, können Sie selbst bezahlen.
Der Unterricht kostet 66,50 Kronen pro Lektion.
Wann beginnt der Unterricht?
Spätestens zwei Wochen, nachdem wir Ihre Überweisung von der Kommune erhalten haben.

